Gesetze, Gerichte und Behörden
UVP
Abkürzung für unverbindliche Preisempfehlung
Kurz und einfach erklärt
Die UVP ist ein Preis, den ein Hersteller dem Handel empfiehlt. Er schreibt ihn aber nicht vor.
Händler zeigen diese Empfehlung manchmal neben ihrem eigenen Preis. So kann man die Preise vergleichen.
Für solche Vergleiche hat das Recht zu Preisen eigene Regeln.
Definition
Die UVP ist ein Verkaufspreis, den ein Hersteller dem Handel empfiehlt, ohne ihn vorzuschreiben. Händler zeigen sie manchmal als Vergleichspreis neben dem eigenen Preis. Für solche Preisvergleiche nennt das Preisrecht eigene Anforderungen.