Zum Inhalt springen

Gesetze, Gerichte und Behörden

AV

Abkürzung für Auftragsverarbeitung

Kurz und einfach erklärt

AV heißt, dass ein Dienstleister Daten für einen Betrieb verarbeitet. Es geht um Daten über Menschen.

Ein Beispiel ist eine Firma, die Ihre Website betreibt. Ein anderes ist eine Firma, die Ihre Mails verschickt.

Die Regeln zum Datenschutz in der Europäischen Union sehen dafür meist einen Vertrag vor. Er legt fest, wie der Dienstleister mit den Daten umgehen darf.

Definition
Auftragsverarbeitung bedeutet, dass ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Betriebs verarbeitet, etwa beim Hosting oder beim E-Mail-Versand. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht dafür in der Regel einen Vertrag vor, den AV-Vertrag. Er regelt, wie der Dienstleister mit den Daten umgehen darf.

Verwandte Begriffe