Gesetze, Gerichte und Behörden
BGBl
Abkürzung für Bundesgesetzblatt
Kurz und einfach erklärt
Das BGBl ist das amtliche Blatt des Bundes. Darin macht der Bund Gesetze und Verordnungen bekannt.
Ein Hinweis auf eine Stelle darin zeigt, wo der gültige Text einer Regel steht.
Definition
Das Bundesgesetzblatt ist das amtliche Blatt, in dem der Bund Gesetze und Verordnungen verkündet. Eine Fundstelle dort zeigt, wo der verbindliche Wortlaut einer Vorschrift nachzulesen ist.