Gesetze, Gerichte und Behörden
TTDSG
Abkürzung für Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz
Kurz und einfach erklärt
Das TTDSG ist der frühere Name eines deutschen Gesetzes.
Es geht um Datenschutz bei Telefon, Internet und Diensten im Netz. Heute hat das Gesetz einen neuen Namen.
Nennt ein Text zum Datenschutz noch den alten Namen, gilt das als veraltet. Das gilt auch für Cookie-Banner.
Definition
Das TTDSG ist der frühere Name des deutschen Gesetzes zum Datenschutz bei Telekommunikation und Online-Diensten. Das Gesetz trägt inzwischen den Namen TDDDG. Verweise auf das TTDSG in Datenschutzerklärungen oder Cookie-Bannern gelten deshalb als veraltet.