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Gesetze, Gerichte und Behörden

TDDDG

Abkürzung für Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz

Kurz und einfach erklärt

Das TDDDG ist ein deutsches Gesetz zum Datenschutz.

Es gilt bei Telefon, Internet und Diensten im Netz.

Es regelt etwa, wann Sie für Cookies eine Einwilligung brauchen. Das gilt auch für andere Zugriffe dieser Art auf das Gerät eines Besuchers.

Für die Website eines Betriebs geht es etwa um das Zählen von Besuchern. Es geht auch um eingebundene Inhalte von anderen Seiten.

Definition
Das TDDDG ist das deutsche Gesetz zum Datenschutz bei Telekommunikation und digitalen Diensten. Es regelt unter anderem, wann für Cookies und ähnliche Zugriffe auf das Endgerät eine Einwilligung nötig ist. Für die Website eines Betriebs betrifft das etwa Reichweitenmessung und eingebundene Inhalte.

Verwandte Begriffe