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Gesetze, Gerichte und Behörden

DSK

Abkürzung für Datenschutzkonferenz

Kurz und einfach erklärt

Die DSK ist eine Runde der Ämter für Datenschutz von Bund und Ländern. Diese Ämter sind unabhängig.

Sie gibt Beschlüsse und Hilfen heraus. Darin zeigt sie, wie die Ämter Fragen zum Datenschutz auslegen.

Für Betriebe ist das eine Hilfe zur Orientierung. Das gilt etwa bei Cookies, beim Zählen von Besuchern und bei Kontaktformularen.

Definition
Die DSK ist das Gremium der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Sie veröffentlicht Beschlüsse und Orientierungshilfen, wie die Behörden Datenschutzfragen auslegen. Für Betriebe geben diese Hinweise eine Orientierung, etwa bei Cookies, Reichweitenmessung und Kontaktformularen.

Verwandte Begriffe