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Gesetze, Gerichte und Behörden

DDG

Abkürzung für Digitale-Dienste-Gesetz

Kurz und einfach erklärt

Das DDG ist ein deutsches Gesetz über digitale Dienste.

Es regelt unter anderem das Impressum. Es sagt, welche Angaben zum Anbieter auf eine Firmenseite gehören.

Welche Angaben nötig sind, hängt vom Betrieb ab. Es kommt auf seine Rechtsform und seine Arbeit an.

Definition
Das DDG ist ein deutsches Gesetz über digitale Dienste. Es regelt unter anderem die Anbieterkennzeichnung, also welche Angaben in das Impressum einer geschäftlichen Website gehören. Welche Angaben im Einzelfall nötig sind, hängt von Rechtsform und Tätigkeit des Betriebs ab.

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