Kurz und einfach erklärt
Viele Firmen lassen ihre Website von Fachleuten für Suchmaschinen betreuen. Google hat dazu eine Liste mit Fragen. Mit diesen Fragen prüfen Sie ein Angebot.
Die Liste fragt auch nach GEO. Damit ist gemeint: Die Website soll in Antworten von KI auftauchen. Google sagt: Das ist auch Arbeit für Suchmaschinen. Viele angebliche Tricks helfen dabei nicht.
Fragen Sie vor dem Auftrag: Was wird jeden Monat gemacht? Wie wird der Erfolg gemessen? Wer bekommt welchen Zugang? Wie lange läuft der Vertrag?
Geben Sie für eine erste Prüfung nur einen Zugang zum Lesen. Die Rechte als Inhaber bleiben bei Ihrer Firma.
Niemand kann den ersten Platz bei Google versprechen. Ein Angebot mit so einem Versprechen sollten Sie ablehnen.
Ein Angebot für Suchmaschinenoptimierung liest sich oft ähnlich: Analyse, Keywords, Inhalte, Linkaufbau, monatlicher Bericht. Seit KI-Antworten über den Suchergebnissen stehen, kommt ein weiterer Posten dazu, der unter Namen wie GEO oder AEO angeboten wird. Für Geschäftsführer, Praxisinhaberinnen und Shopbetreiber ist schwer zu beurteilen, was sich hinter den Positionen verbirgt und welche davon die Website tatsächlich voranbringen. Google selbst nennt die Beauftragung eines SEO eine weitreichende Entscheidung: Sie kann die Sichtbarkeit verbessern und Zeit sparen, aber auch der Website und dem Ruf des Unternehmens schaden (Google Search Central). Der zugehörige Leitfaden enthält eine Liste von Fragen, die sich gut als Prüfbogen für Angebote eignet, und er fragt ausdrücklich nach dem Umgang mit KI-Funktionen. Dieser Beitrag ordnet die Fragen in sechs Blöcke: Leistungsumfang, Berichte, Zugänge, Laufzeit, GEO-Leistungen und KI-Texte. Zu jedem Block steht, woran Sie eine belastbare Antwort erkennen und wann eine Rückfrage fällig ist. Am Ende finden Sie einen Prüfbogen mit acht Fragen, den Sie einem Anbieter vor dem ersten Gespräch schicken können.
Das Wichtigste in Kürze
- Google rät, einem SEO-Anbieter vorab Fragen zu stellen. Der Leitfaden in der Fassung vom Juni 2026 fragt auch, ob GEO-Ratschläge den offiziellen Richtlinien zu generativen KI-Funktionen folgen (Google Search Central).
- Für eine erste Analyse genügt Lesezugriff auf die Search Console. Eine Property kann bis zu 100 Nutzer ohne Inhaberrechte haben (Google Search Console), die Inhaberrechte bleiben beim Unternehmen.
- Seit dem 31. August 2026 zeigt die Search Console weltweit einen Bericht zu Impressionen in Übersichten mit KI und im KI-Modus (Google Search Console). Ein GEO-Angebot sollte sagen, ob es damit misst.
- Eine llms.txt-Datei, zerstückelte Texte oder spezielles Schema-Markup braucht die Google Suche für ihre KI-Funktionen laut Google Search Central nicht. Wer dafür Geld verlangt, nennt das System, für das es gedacht ist.
- Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, automatische Verlängerung und die Nutzung der Texte nach Vertragsende gehören schriftlich ins Angebot, ebenso der Verzicht auf einen Pflichtlink zum Anbieter.
- Google lehnt KI-Texte nicht grundsätzlich ab, rät aber zur manuellen Prüfung. 35 Prozent der KI nutzenden Unternehmen ab zehn Beschäftigten erzeugen damit Sprache oder Programmcode (Destatis); das Angebot regelt, wer Fakten und Metadaten prüft.
Was Googles Leitfaden zur Anbieterwahl fragt
Die Seite heißt „Benötigst du einen Suchmaschinenoptimierer (SEO)?“ und gehört zur Dokumentation von Google Search Central. Die deutsche Fassung trägt den Stand Juni 2026 (Google Search Central). Sie zählt zunächst auf, was SEO-Fachleute, Agenturen und Berater sinnvoll leisten können: die Prüfung von Inhalt und Struktur einer Website, technische Beratung zu Hosting, Weiterleitungen, Fehlerseiten und JavaScript, die Entwicklung von Inhalten, Keyword-Recherche, Schulungen und Kenntnisse bestimmter Märkte. Als letzter Punkt steht dort die Optimierung für generative KI. Gleich danach folgt ein Hinweis, den jedes Angebot respektieren sollte: Anzeigen bei Google wirken sich nicht auf die Platzierung in den organischen Suchergebnissen aus, und Google nimmt kein Geld dafür, Websites aufzunehmen oder zu ranken (Google Search Central).
Für kleine lokale Betriebe hält Google fest, dass sie die meiste Arbeit wahrscheinlich selbst erledigen können, und empfiehlt den Startleitfaden zur Suchmaschinenoptimierung (Google Search Central). Wer trotzdem einen Profi beauftragt, profitiert davon, die Grundlagen zu kennen, weil sich so erkennen lässt, ob ein Anbieter Methoden vorschlägt, von denen Google abrät. Als guten Zeitpunkt für eine Beauftragung nennt der Leitfaden die Planung eines Website-Umbaus oder einer neuen Website, je früher, desto besser. Einen Überblick über die Grundlagen bietet unser Beitrag zu SEO-Grundlagen für Unternehmen; wer gerade einen Website-Relaunch plant, sollte die Suchmaschinenoptimierung von Anfang an in das Projekt holen.
Der Kern des Leitfadens ist eine Liste von Fragen an den möglichen Anbieter. Sie reicht von Referenzen über die Erfahrung in Branche und Region bis zur Kommunikation. Daneben stehen Fragen zur Bewertung von Empfehlungen: Wird offizielle Google-Dokumentation als Nachweis angeführt? Entsprechen Ratschläge zur Optimierung für KI-Funktionen, auch als „AEO“- oder „GEO“-Dienste bezeichnet, den offiziellen Richtlinien der Google Suche? Verwendet der Anbieter Tools, die den Richtlinien von Google entsprechen (Google Search Central)? Diese drei Fragen sind der Maßstab für jeden Posten, der mit KI-Sichtbarkeit wirbt.
Dass solche Fragen auf dem Tisch liegen, hat einen nachvollziehbaren Grund. In einer Befragung des Digitalverbands Bitkom gaben 50 Prozent (Bitkom) der Internetnutzerinnen und -nutzer ab 16 Jahren in Deutschland an, zumindest manchmal den Chat mit einer KI statt der klassischen Internetsuche zu verwenden; 47 Prozent (Bitkom) nutzen weiterhin ausschließlich die klassische Suche. Zugleich berichten 42 Prozent (Bitkom) derjenigen, die KI für die Suche nutzen, von falschen oder erfundenen Informationen, und nur 36 Prozent (Bitkom) finden, dass die KI ihre Antworten ausreichend mit Links belegt. Bei den KI-Zusammenfassungen über klassischen Suchergebnissen nutzen 24 Prozent (Bitkom) häufig die Zusammenfassung, ohne die Ergebnisse anzusehen, während 43 Prozent (Bitkom) auf die Suchergebnisse klicken, um sich selbst ein Bild zu machen. Für Unternehmen entsteht daraus die verständliche Sorge, in KI-Antworten nicht vorzukommen, und genau dort setzen viele GEO-Angebote an.
Google ordnet die Begriffe nüchtern ein. Im Leitfaden zur Optimierung für generative KI-Funktionen heißt es, aus Sicht der Google Suche sei die Optimierung für die Suche mit generativer KI eine Optimierung für die Suche insgesamt und damit weiterhin SEO (Google Search Central). Wer AEO- oder GEO-Dienste in Erwägung zieht, wird dort ausdrücklich auf die Hinweise zur Bewertung von SEO-Ratschlägen verwiesen. Für ein Angebot heißt das: Eine GEO-Position ist nicht verdächtig, nur weil sie einen neuen Namen trägt. Sie muss aber dieselbe Prüfung bestehen wie jede andere SEO-Leistung.
Drei Begriffe, eine Disziplin
Vor dem Angebot: Ziel und Ausgangslage klären
Ein Angebot lässt sich nur prüfen, wenn klar ist, wofür es gedacht ist. Google erwartet von einem guten SEO, dass er Fragen stellt: was das Unternehmen einzigartig macht, wer die Mitbewerber sind, wie Suchergebnisse dem Geschäft helfen können und auf welchem Weg Kunden zum Unternehmen finden (Google Search Central). Ein Anbieter, der ohne diese Fragen ein fertiges Paket schickt, hat sich mit dem Betrieb noch nicht beschäftigt. Umgekehrt kommt das Gespräch schneller voran, wenn Sie die Antworten vorbereitet haben.
- Das Ziel in einer messbaren Form: Anfragen über das Formular, Anrufe, Terminbuchungen oder Umsatz im Onlineshop.
- Die Region, in der Sie gefunden werden wollen, und die Leistungen, die dort zählen.
- Welche Zugänge es gibt und wer sie hält: Search Console, Unternehmensprofil, Redaktionssystem, Hosting, Domain.
- Was bisher unternommen wurde, mit Zeitraum und Ergebnis, auch wenn es nicht funktioniert hat.
- Wer im eigenen Haus Texte freigibt und Änderungen an der Website umsetzen darf.
Gerade der erste Punkt entscheidet später über die Berichte. Wer nur Besucherzahlen festhält, kann nach einem halben Jahr kaum sagen, ob sich die Arbeit gelohnt hat. Welche Kennzahlen für Dienstleister, Shops und lokale Betriebe sinnvoll sind, zeigt unser Beitrag Website-Erfolg messen. Für lokal tätige Unternehmen kommt das Unternehmensprofil hinzu, das in vielen Angeboten unter Local SEO läuft und eigene Zugangsfragen aufwirft.
Fragenblock 1: Leistungsumfang und Ergebnisse
Die ersten Fragen des Leitfadens zielen auf Erfahrung und Erwartungen: Referenzen, die Einhaltung der Grundlagen der Google Suche, erwartete Ergebnisse und Zeitraum, die Art der Erfolgsmessung, Erfahrung in Branche, Land oder Stadt und mit internationalen Websites, die Dauer am Markt und die Kommunikation (Google Search Central). Bei der letzten Frage lohnt es sich, genau hinzusehen. Google fragt, ob der Anbieter über alle an der Website vorgenommenen Änderungen informiert und seine Empfehlungen ausführlich begründet. Ein Anbieter, der das zusagt, legt sich auf ein Änderungsprotokoll fest.
| Frage an den Anbieter | Belastbare Antwort | Rückfrage nötig, wenn |
|---|---|---|
| Welche Ergebnisse erwarten Sie in welchem Zeitraum? | Ziele mit Messgröße und Prüftermin, getrennt nach Technik, Inhalten und lokalen Signalen | nur Platzierungen genannt werden oder ein Termin für die erste Position |
| Wie messen Sie Ihren Erfolg? | Datenquelle je Kennzahl, etwa Search Console oder die eigene Anfragenstatistik | der Bericht allein aus einem fremden Sichtbarkeitswert besteht |
| Halten Sie sich an die Grundlagen der Google Suche? | Verweis auf Grundlagen und Spamrichtlinien mit Beispielen aus der eigenen Arbeit | die Antwort ausweicht oder von „Grauzonen“ spricht |
| Welche Erfahrung haben Sie in meiner Branche und Region? | vergleichbare Aufgaben, auf Wunsch mit Ansprechpartnern für Rückfragen | nur Logos gezeigt werden und niemand für Rückfragen erreichbar ist |
| Informieren Sie mich über alle Änderungen? | Änderungsprotokoll mit Datum, Seite, Grund und verantwortlicher Person | Änderungen „im Hintergrund“ laufen sollen |
Beim Leistungsumfang selbst hilft eine einfache Trennung: Was wird analysiert, was wird umgesetzt, und von wem? Viele Angebote enthalten Analyse und Empfehlungen, während die Umsetzung beim Kunden oder dessen Webagentur bleibt. Das ist legitim, muss aber im Angebot stehen. Fragen Sie nach, welche Stunden oder Ergebnisse je Monat vereinbart sind, ob neue Texte enthalten sind und wer Änderungen im Redaktionssystem vornimmt. Liegt die technische Pflege bei einem anderen Dienstleister, gehört die Abstimmung zwischen beiden ins Angebot, sonst bleiben Empfehlungen liegen. Bei XICWEB liegen Website-Betreuung und SEO in einer Hand, damit Empfehlung und Umsetzung nicht auf zwei Schreibtischen warten.
Fragenblock 2: Berichte und Messung
Google beschreibt, was eine SEO-Analyse liefern sollte: realistische Verbesserungsvorschläge und eine Einschätzung des Arbeitsaufwands (Google Search Central). Für die laufende Arbeit kommt der Bericht hinzu, und seine wichtigste Eigenschaft ist, dass Sie jede Zahl darin selbst nachprüfen können. Die naheliegende Quelle ist die Search Console. Ihr Leistungsbericht zeigt in der Standardansicht Klicks und Impressionen aus den Google-Suchergebnissen der letzten drei Monate (Google Search Console); andere Zeiträume lassen sich wählen. Für die Tabellen gilt eine Beschränkung auf 1.000 Zeilen (Google Search Console), was bei größeren Websites ein Grund ist, Daten regelmäßig zu sichern.
Seit dem 31. August 2026 steht in der Search Console weltweit ein eigener Leistungsbericht zu generativen KI-Funktionen zur Verfügung (Google Search Console). Er zeigt Impressionen, also wie oft Links zur Website in Übersichten mit KI und im KI-Modus präsentiert wurden, und gruppiert sie nach Seiten, Ländern, Geräten und Zeiträumen. Für die Prüfung eines GEO-Angebots ist das hilfreich: Es gibt eine Datenquelle direkt von Google, an der sich die Sichtbarkeit in diesen Funktionen ablesen lässt. Fragen Sie deshalb, ob der Anbieter diesen Bericht verwendet und wie er die Werte mit Anfragen oder Umsatz in Verbindung bringt.
Vorsicht ist bei Messwerten geboten, deren Herkunft im Dunkeln bleibt. Google weist darauf hin, dass kein Drittanbieter-Tool Zugriff auf die internen Ranking- oder KI-Systeme von Google hat, und rät, die Ratschläge solcher Tools mit den offiziellen Richtlinien abzugleichen (Google Search Central). Ein Tool darf die Arbeit erleichtern. Ein Bericht, der ausschließlich aus dessen Indexwerten besteht, sagt aber wenig darüber, ob Ihre Website Kunden gewinnt.
- Klicks, Impressionen und Klickrate aus der Search Console für die vereinbarten Seiten und Suchbegriffe
- Impressionen aus dem Bericht zu generativen KI-Funktionen, sobald die Website dort erscheint
- Die Ziele aus dem Angebot, etwa Anfragen, Anrufe oder Bestellungen, jeweils mit Datenquelle
- Ein Protokoll der umgesetzten Änderungen mit Datum und Begründung
- Die geplanten Schritte für den nächsten Monat und offene Punkte auf Ihrer Seite
Fragenblock 3: Zugänge und Rechte
Beim Zugang zur Search Console wird der Leitfaden konkret: Bietet ein SEO eine Analyse an, sollten Sie ihm nur Lesezugriff gewähren und noch keinen Schreibzugriff (Google Search Central). Die Search Console unterscheidet dafür Rollen. Inhaber haben die volle Kontrolle, können Nutzer hinzufügen oder entfernen und Einstellungen konfigurieren; uneingeschränkte Nutzer sehen alle Daten und dürfen bestimmte Maßnahmen ergreifen, eingeschränkte Nutzer sehen die meisten Daten (Google Search Console). Eine Property kann maximal 100 Nutzer ohne Inhaberrechte haben (Google Search Console). Es gibt also keinen Grund, einem Dienstleister aus Platzgründen ein Inhaberkonto zu geben.
Die Rolle hat seit dem Spätsommer 2026 zusätzliches Gewicht. In den Einstellungen einer Property lässt sich festlegen, ob Inhalte der Website in Übersichten mit KI, im KI-Modus und in generativen KI-Funktionen von Discover berücksichtigt werden. Diese Einstellung ist seit dem 31. August 2026 für alle Websites weltweit verfügbar, und nach einem Ausschluss werden Inhalte laut Google innerhalb von ein bis zwei Tagen aus diesen Funktionen ausgeschlossen, bei einigen Inhalten kann es wegen Caching länger dauern (Google Search Console). Wer Inhaberrechte vergibt, gibt also auch die Hand an diesen Schalter. Für eine laufende Betreuung genügt in vielen Fällen ein uneingeschränkter Nutzer, das Inhaberkonto bleibt beim Unternehmen.
Am Ende einer Zusammenarbeit zählt ein Detail, das oft übersehen wird. Wird ein bestätigter Inhaber entfernt, bleiben seine Bestätigungstokens auf der Website oder im DNS bestehen, und solange sie dort liegen, kann er die Inhaberschaft neu bestätigen (Google Search Console). Zur Übergabe gehört deshalb, diese Tokens zu entfernen. Beim Google-Unternehmensprofil gilt Ähnliches: Es kann mehrere Inhaber geben, aber nur einen primären Inhaber (Google Unternehmensprofil-Hilfe). Das sollte Ihr Unternehmen sein, der Dienstleister arbeitet als Administrator. Wie Domain, Zugänge und Nutzungsrechte grundsätzlich zusammenhängen, beschreibt unser Beitrag Wem gehört Ihre Website?
Bekommt der Anbieter Zugang zu Systemen, in denen personenbezogene Daten liegen, etwa zum Redaktionssystem mit Formulareingängen oder zum Shop mit Kundenkonten, kommt der Datenschutz hinzu. Die Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter erfolgt auf der Grundlage eines Vertrags, der Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung festlegt (Art. 28 Abs. 3 DSGVO). Darin ist unter anderem vorzusehen, dass der Auftragsverarbeiter nach Abschluss der Leistung alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen löscht oder zurückgibt, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht (Art. 28 Abs. 3 Buchst. g DSGVO). Ob ein solcher Vertrag nötig ist, hängt davon ab, welche Daten der Anbieter tatsächlich sieht; die Frage danach gehört in jedes Angebotsgespräch.
Search Console
Für die Analyse ein eingeschränkter Nutzer, für die laufende Arbeit ein uneingeschränkter. Das Inhaberkonto bleibt im Unternehmen.
Unternehmensprofil
Ihr Unternehmen bleibt primärer Inhaber, der Dienstleister bekommt die Rolle Administrator mit einem eigenen Google-Konto.
Redaktionssystem
Ein eigenes Konto je Person mit der kleinsten Rolle, die für die Aufgabe reicht. Geteilte Passwörter haben dort keinen Platz.
Hosting und FTP
Nur wenn technische Änderungen anstehen, und dann mit der Zusage, jede Änderung an der Website zu erläutern.
Auswertung
Lesender Zugang zu Statistik und Anfragenzahlen genügt für den Bericht. Schreibrechte braucht dafür niemand.
Domain und DNS
Bleiben beim Domaininhaber. Bestätigungseinträge des Dienstleisters werden bei Vertragsende gelöscht.
Fragenblock 4: Laufzeit, Kündigung und Übergabe
Suchmaschinenoptimierung braucht Zeit, das ist unstrittig. Daraus folgt aber nicht, dass ein Vertrag lange binden muss. Prüfen Sie im Angebot vier Angaben: die Mindestlaufzeit, die Kündigungsfrist, ob und um welchen Zeitraum sich der Vertrag automatisch verlängert und was bei Vertragsende mit Texten, Seiten und Einstellungen geschieht. Unternehmen schließen solche Verträge in der Regel als Geschäftskunden, für die andere Regeln gelten als für Verbraucher. Wie sich Fristen berechnen und warum mehrere Website-Verträge meist zu unterschiedlichen Terminen enden, zeigt unser Beitrag zu Website-Verträgen, Laufzeiten und Kündigungsfristen.
Ein Punkt aus dem Google-Leitfaden gehört direkt in die Vertragsprüfung: Lassen Sie sich nicht verpflichten, einen auf den SEO verweisenden Link in Ihre Website aufzunehmen (Google Search Central). Nach den Spamrichtlinien kann ein Link, der im Rahmen von Nutzungsbedingungen oder eines Vertrags verlangt wird, als Link-Spam gelten, wenn der Inhaber der Inhalte den ausgehenden Link nicht kennzeichnen kann (Google Search Central). Klären Sie außerdem, wem die erstellten Texte gehören. Wer Inhalte bezahlt, sollte sie nach Vertragsende weiter nutzen dürfen, ohne dass Seiten mit dem Anbieter verschwinden.
Bei XICWEB ist die laufende SEO-Betreuung monatlich kündbar und hat keine Mindestlaufzeit; eine feste Laufzeit vereinbaren wir nur dort, wo wir Aufbau und Betrieb vorfinanzieren. Welche Leistungen in den einzelnen Paketen enthalten sind, steht auf der Seite SEO und Sichtbarkeit.
Fragenblock 5: GEO-Leistungen nachprüfen
Damit eine Seite in generativen KI-Funktionen der Google Suche erscheinen kann, muss sie indexiert sein und mit einem Snippet in der Google Suche angezeigt werden können, also die technischen Anforderungen der Google Suche erfüllen (Google Search Central). Hinzu kommt die beschriebene Einstellung in der Search Console, die standardmäßig auf Einbeziehung steht. Google betont zugleich, dass auch eine Seite, die alle Anforderungen erfüllt, nicht zwingend gecrawlt, indexiert oder ausgeliefert wird. Die Grundlage eines seriösen GEO-Angebots ist deshalb dieselbe wie bei SEO: crawlbare Seiten, eine klare technische Struktur und Inhalte, die mehr bieten als Allgemeinwissen.
Aufschlussreich ist der Abschnitt, in dem Google verbreitete Annahmen zur KI-Suche zurückweist. Viele vorgeschlagene „Hacks“ seien nicht effektiv oder würden von der Funktionsweise der Google Suche nicht unterstützt (Google Search Central). Die folgende Tabelle stellt typische Angebotsposten den Aussagen der Dokumentation gegenüber.
| Posten im Angebot | Aussage der Google-Dokumentation | Rückfrage an den Anbieter |
|---|---|---|
| llms.txt oder andere KI-Textdateien anlegen | Die Google Suche verwendet solche Dateien nicht; sie zu pflegen, wirkt sich auf das Ranking weder positiv noch negativ aus | Für welches andere System ist die Datei gedacht, und wie wird dort ihr Nutzen gemessen? |
| Texte in kleine Abschnitte zerlegen | Nicht nötig, Googles Systeme verstehen mehrere Themen auf einer Seite; eine ideale Seitenlänge gibt es nicht | Welches Problem der Leser löst die neue Gliederung? |
| Texte für KI umschreiben, viele Seiten je Suchvariante | Kein besonderer Schreibstil nötig; Seiten für jede Variante zur Manipulation können gegen die Spamrichtlinie zu massenhaft erstellten Inhalten verstoßen | Wie viele neue Seiten sind geplant, und welchen Mehrwert hat jede einzelne? |
| Erwähnungen in Foren und Blogs aufbauen | Unauthentische Erwähnungen sind weniger hilfreich, als es scheint; andere Systeme blockieren Spam | Wer schreibt die Beiträge, und sind sie als Werbung erkennbar? |
| Spezielles Schema-Markup für KI | Strukturierte Daten sind für die KI-Suche nicht erforderlich, ein spezielles Markup muss nicht hinzugefügt werden; für Rich Results bleiben sie sinnvoll | Welche Rich Results sollen damit erreicht werden? |
| Messung über „interne“ Google-Werte eines Tools | Kein Drittanbieter-Tool hat Zugriff auf Googles interne Ranking- oder KI-Systeme | Welche Werte stammen aus der Search Console, welche aus dem Tool? |
Die Tabelle betrifft die Google Suche. Andere KI-Assistenten arbeiten mit eigenen Systemen, und ein Anbieter kann begründen, warum er für diese etwas anderes vorschlägt. Entscheidend ist, dass er sagt, für welches System eine Maßnahme gedacht ist und woran der Erfolg sichtbar wird. Wie Besucher aus KI-Assistenten auf Websites kommen, beschreibt unser Beitrag zu Website-Besuchern aus der KI-Suche, die Funktionsweise der KI-Übersichten in Google der Beitrag zu AI Overviews. Ergänzend nennt Google die Pflege von Unternehmensprofil und Produktdaten, weil KI-Antworten Informationen zu lokalen Unternehmen und Produkten enthalten können (Google Search Central).
Fragenblock 6: Umgang mit KI-Texten
Viele Anbieter setzen bei Inhalten generative KI ein, und das ist verbreitet: 26 Prozent (Destatis) der Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten nutzten 2025 Technologien der künstlichen Intelligenz, und 35 Prozent (Destatis) dieser Unternehmen erzeugen damit natürliche Sprache, Programmiercode eingeschlossen. Google lehnt KI-Texte nicht grundsätzlich ab. Generative KI könne nützlich sein, um zu einem Thema zu recherchieren und Originalinhalten Struktur zu verleihen; wer damit viele Seiten ohne Mehrwert für Nutzer erzeugt, kann aber gegen die Spamrichtlinie zum Missbrauch mit in großem Umfang generierten Inhalten verstoßen (Google Search Central).
Für das Angebot ergibt sich daraus eine Reihe konkreter Fragen. Google empfiehlt, alle KI-generierten Inhalte vor der Veröffentlichung manuell auf Richtigkeit und Vertrauenswürdigkeit zu prüfen, und zwar auch Metadaten wie Seitentitel, Meta-Beschreibungen, strukturierte Daten und Alternativtexte für Bilder (Google Search Central). Wer automatisch erstellte Inhalte veröffentlicht, sollte nach Google außerdem angeben, wie sie entstanden sind. Was Google sonst zu KI-Texten schreibt und wie ein Prüfablauf aussehen kann, steht in unserem Beitrag Website-Texte mit KI.
- Wer schreibt die Texte, und welche Rolle spielt KI dabei?
- Wer prüft Fakten, Zahlen und Rechtsangaben, bevor ein Text online geht?
- Werden Titel, Beschreibungen und Alternativtexte genauso geprüft wie der Fließtext?
- Wie viele neue Seiten sind je Monat geplant, und für welche Suchanfragen?
- Wer gibt Texte frei, und dürfen sie nach Vertragsende weiter genutzt werden?
Eigene Erfahrung bleibt dabei der Unterschied, den ein Sprachmodell nicht liefern kann. Google beschreibt eine einzigartige Perspektive, etwa eine Einschätzung aus erster Hand, als Merkmal wertvoller Inhalte (Google Search Central). Ein Anbieter, der Ihre Fachleute befragt und deren Wissen in Texte bringt, arbeitet näher an dieser Beschreibung als einer, der Texte allein aus Suchbegriffen erzeugt. Wie wir Inhalte entwickeln, zeigt die Seite Content-Marketing.
Warnzeichen, bei denen ein Angebot zurückgeht
Einige Aussagen in einem Angebot beenden die Prüfung früh, und Google formuliert sie deutlich. Niemand kann eine Platzierung an erster Stelle bei Google zusichern, und verspricht ein SEO bei einer Analyse, dass seine Änderungen die Website ganz nach oben bringen, solle man sich einen anderen suchen (Google Search Central). Die folgenden Punkte stammen aus dem Leitfaden und den Spamrichtlinien.
- Zusage einer bestimmten Platzierung oder der ersten Position in den Suchergebnissen.
- Behauptete „besondere Beziehung zu Google“ oder ein Einreichen der Website „mit Priorität“.
- Pflicht, einen Link auf den Anbieter in die eigene Website aufzunehmen.
- Programme zur Erhöhung der Linkpopularität oder die Anmeldung bei Tausenden von Suchmaschinen (Google Search Central).
- Gekaufte Links, die das Ranking weitergeben sollen und nicht mit rel="sponsored" oder rel="nofollow" gekennzeichnet sind.
- Unaufgeforderte E-Mails, die eine fehlende Registrierung in Suchmaschinen beklagen.
- Zurückgehaltene Informationen oder Ziele, über die der Anbieter Sie im Unklaren lässt.
Die Verantwortung bleibt beim Websiteinhaber
Der Prüfbogen zum Mitnehmen
Am einfachsten lässt sich ein Angebot prüfen, wenn der Anbieter vorab schriftlich antwortet. Schicken Sie die folgenden Fragen mit der Anfrage oder vor dem ersten Gespräch und markieren Sie jede Antwort mit einer von drei Stufen: belegt, wenn ein Nachweis beiliegt, etwa ein Musterbericht, eine Stelle in der Google-Dokumentation oder eine Rollenbeschreibung; offen, wenn das Angebot zur Frage schweigt; fehlt, wenn die Leistung nicht vorgesehen ist oder abgelehnt wird.
- Welche Leistungen sind je Monat vereinbart, und wer setzt die Änderungen um?
- Welche Ergebnisse erwarten Sie in welchem Zeitraum, und wie messen Sie den Erfolg?
- Werden alle Änderungen an der Website protokolliert und begründet?
- Welchen Zugang brauchen Sie, und reicht für die Analyse ein Lesezugriff auf die Search Console?
- Folgen Ihre GEO-Empfehlungen dem Leitfaden von Google zu generativen KI-Funktionen?
- Führen Sie offizielle Google-Dokumentation als Nachweis für Ihre Empfehlungen an?
- Wie werden KI-unterstützte Texte und Metadaten vor der Veröffentlichung geprüft?
- Welche Tools setzen Sie ein, und entsprechen diese den Richtlinien von Google?
Ein Angebot mit mehreren offenen Punkten ist nicht automatisch schlecht, oft wurden die Fragen schlicht noch nicht gestellt. Entscheidend ist, wie der Anbieter darauf reagiert. Klare, überprüfbare Antworten sprechen für eine Zusammenarbeit, in der Sie wissen, was an Ihrer Website geschieht. Wie unsere laufende SEO-Betreuung aufgebaut ist, steht mit Paketinhalten und Vertragsbedingungen auf der Leistungsseite. Wenn Sie die Fragen direkt an uns richten oder eine kostenlose Erstanalyse Ihrer Website anfragen möchten, nutzen Sie die Kontaktseite.
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