Betrieb, Steuern und Förderung
OSS
Abkürzung für One-Stop-Shop
Kurz und einfach erklärt
Das OSS ist ein Verfahren der Europäischen Union für die Umsatzsteuer.
Es gilt für Verkäufe an private Kunden in anderen Ländern der Union.
Firmen können die Steuer, die dort anfällt, damit gebündelt im eigenen Land melden.
Ob und wie es zu einem Shop passt, klärt in der Regel die Steuerberatung.
Definition
Das OSS ist ein Verfahren der Europäischen Union für die Umsatzsteuer bei Verkäufen an Privatkunden in anderen EU-Ländern. Unternehmen können die dort anfallende Umsatzsteuer darüber gebündelt im eigenen Land melden. Ob und wie es für einen Shop passt, klärt in der Regel die Steuerberatung.