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Betrieb, Steuern und Förderung

KGaA

Abkürzung für Kommanditgesellschaft auf Aktien

Kurz und einfach erklärt

Die KGaA ist eine Rechtsform für Firmen.

Sie mischt Merkmale einer Kommanditgesellschaft und einer Aktiengesellschaft.

Mindestens ein Gesellschafter haftet persönlich. Das übrige Geld der Firma ist in Aktien aufgeteilt.

Die Rechtsform steht in der Regel auch im Impressum.

Definition
Die KGaA ist eine Rechtsform, die Merkmale einer Kommanditgesellschaft und einer Aktiengesellschaft verbindet. Mindestens ein Gesellschafter haftet persönlich, das übrige Kapital ist in Aktien aufgeteilt. Die Rechtsform steht in der Regel auch im Impressum.

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