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Onlineshop & E-Commerce

B2B-Onlineshop: Kundengruppen, Nettopreise und Freigaben

Nettopreise, geprüfte USt-IdNr, Rechnungskauf und Freigaben: So bildet ein Onlineshop mit Shopware CE Geschäftskunden ab, ohne den Verbraucherteil zu brechen.

15 Min. Lesezeit B2B-CommerceShopware CEPreisdarstellungKundengruppenOnlineshop

Kurz und einfach erklärt

Der Beitrag zeigt, wie Ihr Shop auch an Firmen verkauft. Firmen kaufen anders als Privatkunden.

Firmen erwarten Preise ohne Steuer und eigene Preise je Menge. Sie kaufen gern auf Rechnung. Oft gibt eine andere Person die Bestellung frei.

Dafür teilt der Shop seine Kunden in Gruppen. Die Gruppe legt fest, was ein Kunde sieht und darf. Der Teil für Privatkunden bleibt dabei, wie er ist.

Der Beitrag erklärt auch Regeln zu Preisen, Steuer und Zahlung.

Wir richten so einen Bereich für Firmen in Ihrem Shop ein.

In der EU stammen 4,34 Prozent (Eurostat) des Gesamtumsatzes der Unternehmen aus Web-Verkäufen an andere Unternehmen und öffentliche Stellen, 4,04 Prozent (Eurostat) aus Web-Verkäufen an Privatkunden. Web-Verkäufe an Unternehmen und öffentliche Stellen sind im Netz also kein Nebenschauplatz; wie viel davon auf öffentliche Stellen entfällt, weist die Erhebung nicht getrennt aus. Wer es abbilden will, kann den vorhandenen Verbrauchershop trotzdem nicht einfach aufschließen: Geschäftskunden erwarten Nettopreise, eigene Staffeln, Rechnungskauf mit ihrer Bestellnummer, mehrere Lieferadressen und einen Bestellweg, bei dem freigibt, wer nicht bestellt hat. Dieser Beitrag zeigt, wie sich das mit Kundengruppen, geprüften Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und Freigaberegeln aufbauen lässt, welche Vorschriften dabei greifen und welche gerade nicht — und woran Sie erkennen, dass die Trennung zwischen Verbraucher- und Geschäftskundenbereich wirklich sitzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der EU entfallen 4,34 Prozent (Eurostat) des Unternehmensumsatzes auf Web-Verkäufe an Unternehmen und öffentliche Stellen, 4,04 Prozent auf Verkäufe an Privatkunden — Geschäftskundenhandel im Netz ist kein Nebenschauplatz.
  • Die Preisangabenverordnung regelt Preisangaben gegenüber Verbrauchern (§ 1 Absatz 1 PAngV). Im reinen Geschäftskundenbereich sind Nettopreise deshalb zulässig, im offenen Shop mit gemischter Zielgruppe bleibt der Bruttopreis der Endpreis.
  • Steuerfrei ist eine innergemeinschaftliche Lieferung nur, wenn der Abnehmer eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet hat (§ 6a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG); bestätigt wird sie nach § 18e UStG.
  • Zwischen Unternehmen beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Absatz 2 BGB), dazu kommt eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Absatz 5 BGB).
  • 85,65 Prozent (Eurostat) der EU-Unternehmen mit Web-Verkäufen nutzen dafür die eigene Website oder App, 45 Prozent einen Marktplatz — nach Geschäfts- und Privatkunden schlüsselt die Erhebung diesen Kanalvergleich nicht auf.

Warum der Verbrauchershop im Geschäftskundengeschäft nicht trägt

Der Anteil der Unternehmen, die überhaupt elektronisch verkaufen, wächst langsam: von 18,93 Prozent im Jahr 2014 auf 23,59 Prozent im Jahr 2024 (Eurostat). Auffällig ist die Spreizung nach Größe. 48,48 Prozent (Eurostat) der großen Unternehmen wickeln Umsätze elektronisch ab, bei den kleinen Unternehmen sind es 21,38 Prozent (Eurostat), die damit 8,65 Prozent ihres Umsatzes erzielen. Der Abstand ist selten ein Beleg für fehlendes Interesse, sondern meistens einer für fehlende Werkzeuge: Wer Preise je Kunde verhandelt, Rahmenverträge pflegt und auf Rechnung liefert, findet davon im Standard-Verbrauchershop nichts wieder und bleibt deshalb bei Telefon, Mail und PDF-Katalog.

Der zweite Befund aus derselben Erhebung: 85,65 Prozent (Eurostat) der EU-Unternehmen mit Web-Verkäufen nutzen dafür die eigene Website oder App, 45 Prozent (Eurostat) einen Marktplatz. Die Zahlen gelten für alle Unternehmen mit Web-Verkäufen; nach Kundenart trennt die Erhebung diesen Kanalvergleich nicht. Für den Geschäftskundenbereich spricht die Sache selbst: kundenindividuelle Preise, Freigabeketten und Rahmenverträge lassen sich auf einer fremden Plattform kaum abbilden. Wie sich ein eigener Shop gegen eine Baukastenlösung schlägt, haben wir in Onlineshop: Shopware-CE-Shop oder Baukasten? gegenübergestellt.

Der Unterschied zum Verbrauchergeschäft sitzt nicht im Design, sondern in vier Punkten. Der Preis wird netto gezeigt und hängt am Kunden, nicht am Artikel. Die Steuer richtet sich nach Sitz und Status des Abnehmers. Bezahlt wird nach der Lieferung, nicht davor. Und die Person, die den Warenkorb füllt, ist selten die Person, die bestellen darf. Jeder dieser Punkte greift gleichzeitig in Daten, Prozesse und Rechtstexte — deshalb ist ein Geschäftskundenbereich kein Modul, das man dazuschaltet, sondern eine Entscheidung über die Datenstruktur.

Woher die Zahlen stammen

Die Anteilszahlen in diesem Beitrag kommen aus der Eurostat-Statistik „E-commerce statistics“ (Datenstand Februar 2026, Berichtsjahr 2024). Grundgesamtheit sind rund 157 000 befragte Unternehmen ab 10 Beschäftigten aus etwa 1,53 Millionen Unternehmen in der EU. Die Werte gelten EU-weit und nicht für einzelne Branchen; eine Übertragung auf den eigenen Markt braucht zusätzliche Anhaltspunkte.

Die Kundengruppe ist der Schalter für alles Weitere

In Shopware in der Community Edition hängt fast jede Unterscheidung zwischen Verbraucher- und Geschäftskundengeschäft an einem einzigen Objekt: der Kundengruppe. Sie entscheidet, ob Preise netto oder brutto erscheinen, welche Preisliste greift, welche Zahlungs- und Versandarten sichtbar sind und ob ein Kunde einen geschützten Bereich überhaupt betreten darf. Wer diese Entscheidung früh und sauber trifft, spart sich später Sonderfälle in jedem zweiten Template.

Praktisch bewährt hat sich eine Aufteilung in mindestens drei Gruppen: Privatkunden, Geschäftskunden in Prüfung und geprüfte Geschäftskunden. Die mittlere Gruppe ist die wichtige. Eine Registrierung als Geschäftskunde ist zunächst nur eine Behauptung — Firmenname, Rechtsform und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer stehen in einem Formular, mehr nicht. Erst nach der Bestätigung dieser Nummer und einer kurzen Sichtprüfung wandert der Kunde in die Gruppe, die Nettopreise, Staffeln und Rechnungskauf sieht. Bis dahin kauft er zu Bruttopreisen und per Vorkasse, ohne dass ihn die Seite abweist.

Preisdarstellung

Netto oder brutto, Staffelpreise, kundenindividuelle Preislisten und die Frage, ob ein Streichpreis überhaupt angezeigt wird.

Sichtbarkeit

Ob ein Sortiment, eine Kategorie oder ein ganzer Katalogbereich für diese Gruppe existiert — Ersatzteile und Sonderposten sind selten für alle gedacht.

Zahlungsarten

Rechnungskauf mit Zahlungsziel nur für geprüfte Geschäftskunden, Vorkasse und Lastschrift für alle anderen.

Versand und Lieferadressen

Palettenversand, Speditionszuschlag und abweichende Anschriften je Baustelle oder Filiale statt einer einzigen Lieferadresse.

Belege und Pflichtangaben

Rechnung mit der Bestellnummer des Kunden, Lieferschein ohne Preise, Pflichtangaben nach § 14 Absatz 4 UStG im passenden Format.

Rollen im Firmenkonto

Wer bestellt, wer freigibt, wer nur Preise sehen darf: ein Firmenkonto mit mehreren Personen statt eines Zugangs pro Bestellung.

Diese sechs Punkte sind zugleich die Prüfliste für den Aufbau. Sobald eine dieser Eigenschaften im Shop an etwas anderem hängt als an der Kundengruppe — an einem Textbaustein, an einem Häkchen im Artikel, an einer IP-Adresse —, entsteht ein Sonderfall, der beim nächsten Sortimentswechsel vergessen wird. Die Kundengruppe ist die einzige Stelle, an der die Unterscheidung dauerhaft trägt.

Netto oder brutto: was die Preisangabenverordnung verlangt

Die Preisangabenverordnung ist die Vorschrift, die im Verbrauchergeschäft den Endpreis einschließlich Umsatzsteuer verlangt. Ihr Anwendungsbereich ist in § 1 Absatz 1 PAngV eng gezogen: Sie regelt Preisangaben von Unternehmern gegenüber Verbrauchern. Verbraucher ist nach § 13 BGB, wer ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt; Unternehmer ist nach § 14 Absatz 1 BGB, wer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Richtet sich ein Angebot ausschließlich an die zweite Gruppe, dürfen dort Nettopreise stehen.

Diese Verordnung regelt die Angabe von Preisen für Waren oder Leistungen von Unternehmern gegenüber Verbrauchern.

§ 1 Absatz 1 Preisangabenverordnung

Die Betonung liegt auf „ausschließlich“. Ein Shop, dessen Artikelseiten ohne Anmeldung sichtbar sind und Nettopreise zeigen, spricht faktisch auch Verbraucher an — das genügt in der Regel nicht. Tragfähig sind zwei Wege: ein geschlossener Bereich, der Preise erst nach der Anmeldung mit einem geprüften Geschäftskundenkonto zeigt, oder ein offener Shop, der Brutto- und Nettopreis nebeneinander stellt und den Bruttopreis als Endpreis auszeichnet. Der zweite Weg kostet Gestaltungsruhe, der erste kostet Sichtbarkeit in der Suche — das ist eine Abwägung, keine Formsache. Für die Suchmaschinenseite dieser Abwägung ist Onlineshop-SEO: mehr Sichtbarkeit für Ihren Shop der passende Einstieg.

  • Im geschlossenen Geschäftskundenbereich: Nettopreis groß, Hinweis auf die gesetzliche Umsatzsteuer direkt daneben statt in der Fußzeile.
  • Der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§ 12 Absatz 1 UStG); der ermäßigte Satz von sieben Prozent gilt nur für die in § 12 Absatz 2 UStG aufgezählten Umsätze, darunter die Lieferung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände.
  • Versandkosten und Zuschläge je Kundengruppe hinterlegen, damit kein Bruttoaufschlag in eine Nettodarstellung rutscht.
  • Staffelpreise samt Mengenschwelle bereits auf der Artikelseite zeigen, nicht erst im Warenkorb — die Schwelle ist das Verkaufsargument.
  • Im offenen Shop mit gemischter Zielgruppe den Bruttopreis als Endpreis auszeichnen und den Nettopreis als Zusatzangabe führen, nicht umgekehrt.
  • Preisliste, Artikelseite und Rechnung mit demselben Referenzartikel gegeneinander prüfen, bevor eine neue Gruppe freigeschaltet wird.

Der geschlossene Bereich ist kein Freibrief

Die Ausnahme gilt der Zielgruppe, nicht dem Anmeldeformular. Sobald eine einzige Landingpage mit Nettopreisen ohne Anmeldung erreichbar ist oder sich jede Person ohne Prüfung als Geschäftskunde anlegen kann, ist der Bereich für diese Seite nicht mehr rein geschäftlich. Unabhängig davon bleibt der Maßstab aus § 1 Absatz 3 PAngV brauchbar: Preisangaben sollen der allgemeinen Verkehrsauffassung sowie den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. Steht im Katalog ein Staffelpreis und greift im Warenkorb ein anderer, ist das auch zwischen Unternehmen ein Streitpunkt.

Die USt-IdNr bestätigen lassen, nicht nur abfragen

Ein Eingabefeld für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist schnell gebaut. Es beantwortet nur nicht die Frage, auf die es ankommt: Gehört diese Nummer zu diesem Kunden und ist sie heute gültig? Für Lieferungen ins EU-Ausland ist das keine Formalie, sondern die Bedingung für die Steuerfreiheit. § 6a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG macht die Verwendung einer gültigen, von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Nummer zur Voraussetzung der innergemeinschaftlichen Lieferung.

der Abnehmer im Sinne der Nummer 2 Buchstabe a oder b hat gegenüber dem Unternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet.

§ 6a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Umsatzsteuergesetz

Bestätigen lassen kann man die Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern: Nach § 18e Nummer 1 UStG bestätigt die Behörde auf Anfrage die Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie Name und Anschrift der Person, der sie von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde. Diese qualifizierte Bestätigung ist der Unterschied zwischen „die Nummer sieht plausibel aus“ und einem Nachweis, den man in zwei Jahren noch vorlegen kann. Für den Shop heißt das: Bestätigungsergebnis mit Zeitstempel am Kundenkonto speichern, den Wechsel in die Gruppe der geprüften Geschäftskunden erst danach auslösen und eine Wiedervorlage setzen, wenn sich Firmierung oder Anschrift ändern.

Terminal
$ curl -s -o /dev/null -w '%{http_code}\n' https://shop.example.com/b2b/preisliste/
302
$ curl -s https://shop.example.com/artikel/4210/ | grep -c 'zzgl'
0
$ curl -s -b sitzung.txt https://shop.example.com/artikel/4210/ | grep -o 'zzgl[^<]*'
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer

Drei Zeilen, drei Aussagen: Der geschützte Bereich leitet einen anonymen Abruf auf die Anmeldung um, ohne Anmeldung ist auf der Artikelseite kein Nettohinweis zu finden, und mit der Sitzung eines geprüften Geschäftskunden erscheint er. Diese Prüfung gehört nach jedem größeren Update in den Ablauf, weil Sichtbarkeitsregeln erfahrungsgemäß still zurückspringen. Sie setzt außerdem eine funktionierende Verschlüsselung voraus — was sich daran ab 2026 ändert, steht in HTTPS-Zertifikate: kürzere Laufzeiten ab 2026 einplanen.

Staffelpreise und Preislisten sauber trennen

Preise im Geschäftskundengeschäft haben drei Ebenen: Listenpreis, Staffelpreis nach Menge und kundenindividueller Preis aus dem Rahmenvertrag. Die häufigste Fehlkonstruktion besteht darin, alle drei über Rabattregeln abzubilden. Das funktioniert bis zu dem Tag, an dem sich zwei Regeln überschneiden und niemand mehr erklären kann, warum ein Kunde 4,80 Euro statt 5,10 Euro bezahlt. Tragfähiger ist eine Preisliste je Kundengruppe plus eine begrenzte Zahl kundenindividueller Preise, die aus der Warenwirtschaft kommen und dort auch gepflegt werden. Wie Streichpreise und Rabatte dabei nachvollziehbar bleiben, behandelt Streichpreise und Rabatte im Shop: die 30-Tage-Regel.

MerkmalPrivatkundenGeschäftskunden in PrüfungGeprüfte Geschäftskunden
PreisanzeigeBruttopreis als EndpreisBruttopreis als EndpreisNettopreis mit Steuerhinweis
PreisquelleListenpreisListenpreisPreisliste, Staffel und kundenindividueller Preis
SteuerRegelsteuersatz im PreisRegelsteuersatz im PreisInland mit Steuer, EU-Ausland steuerfrei bei gültiger USt-IdNr
ZahlungsartenVorkasse, Lastschrift, KarteVorkasseRechnung mit Zahlungsziel, Vorkasse
Lieferadresseneine Anschrift je Bestellungeine Anschrift je Bestellungmehrere hinterlegte Anschriften zur Auswahl
FreigabekeinekeineRollen im Firmenkonto, Warenkorb geht zur Freigabe
BelegRechnung mit SteuerausweisRechnung mit SteuerausweisRechnung mit Bestellnummer, Lieferschein ohne Preise

Die Tabelle ist bewusst als Zustand formuliert und nicht als Wunsch. Jede Zeile lässt sich im Shop nachsehen und mit Testkonten prüfen — mindestens eines je Gruppe. Wer das nach jedem größeren Update wiederholt, findet die stillen Fehler: eine Zahlungsart, die nach einem Update wieder für alle sichtbar ist, oder eine Preisliste, die nach dem Import aus der Warenwirtschaft leer läuft. Welche Zahlungsarten Kunden im Netz inzwischen erwarten, steht in Zahlungsarten im Onlineshop 2026.

Testkonten je Kundengruppe

Legen Sie je Kundengruppe ein Testkonto an, das keine echten Zugangsdaten und keine Produktivbestellungen enthält, und hinterlegen Sie die erwarteten Werte: Preis eines Referenzartikels, sichtbare Zahlungsarten, Steuerbetrag im Warenkorb. Eine Abweichung ist damit in zwei Minuten belegt statt in zwei Stunden diskutiert.

Rechnungskauf, Zahlungsziel und Verzug

Rechnungskauf ist im Geschäftskundengeschäft weniger ein Zahlungsverfahren als eine Erwartung. Die Frage ist deshalb selten, ob er angeboten wird, sondern mit welchem Zahlungsziel und ab welchem Prüfergebnis. Das Gesetz zieht dabei eine Grenze: Nach § 271a Absatz 1 Satz 1 BGB ist eine Vereinbarung, nach der der Gläubiger die Erfüllung erst nach mehr als 60 Tagen verlangen kann, nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen und im Hinblick auf die Belange des Gläubigers nicht grob unbillig ist. Für die Auswahl im Bestellweg genügen meist zwei feste Stufen; längere Ziele gehören in den Rahmenvertrag. Für Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt § 308 Nummer 1a BGB dazu: Behält sich der Verwender, der kein Verbraucher ist, für die Erfüllung einer Entgeltforderung seines Vertragspartners mehr als 30 Tage nach Empfang der Gegenleistung vor, ist das im Zweifel unangemessen lang — und diese Nummer nimmt § 310 Absatz 1 Satz 1 BGB gegenüber Unternehmern gerade nicht aus. Wie Laufzeiten und Fristen in solchen Verträgen sauber geregelt werden, zeigt Website-Verträge: Laufzeiten und Fristen zum Jahresende.

Für den Fall, dass nicht gezahlt wird, sind die Werte zwischen Unternehmen ebenfalls festgeschrieben. Der Verzugszinssatz für Entgeltforderungen beträgt neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn kein Verbraucher beteiligt ist (§ 288 Absatz 2 BGB), und der Gläubiger hat zusätzlich Anspruch auf eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Absatz 5 BGB). Diese beiden Zahlen gehören in die Zahlungsbedingungen und in die Mahntexte, weil sie sonst bei jedem einzelnen Vorgang neu nachgeschlagen werden.

  • Bestellnummer des Kunden als Pflichtfeld, wenn die Kundengruppe es verlangt — ohne sie bleibt die Rechnung im Freigabelauf des Kunden liegen.
  • Kreditlimit je Kundenkonto, das der Shop kennt, statt einer Prüfung, die erst in der Buchhaltung stattfindet.
  • Zahlungsziel sichtbar im Warenkorb und auf der Bestellbestätigung, nicht nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Abweichende Rechnungsanschrift getrennt von der Lieferanschrift, weil die Buchhaltung selten am Wareneingang sitzt.
  • Sammelrechnung als Option für Kunden, die mehrfach im Monat bestellen.
  • Mahnstufen mit den gesetzlichen Werten hinterlegt, damit im Verzugsfall niemand nachrechnen muss.

Der Rechnungskauf ist eine Kreditentscheidung

Wer auf Rechnung liefert, gibt einen Lieferantenkredit. Das ist im Geschäftskundengeschäft üblich und in der Regel gut kalkulierbar — vorausgesetzt, das Kreditlimit hängt am geprüften Kundenkonto und nicht an der Hoffnung, dass der Vorgang schon in Ordnung geht. Die Freigabe eines Limits ist ein kaufmännischer Vorgang und gehört nicht in die Standardeinstellungen des Shops.

Freigaben: wer bestellen darf und wer bezahlt

In vielen Betrieben füllt eine Person den Warenkorb und eine andere gibt frei. Der Meister sucht Ersatzteile, die Betriebsleitung gibt frei; die Technik sammelt Verbrauchsmaterial, das Büro bestellt. Ein Shop, der nur einen Zugang je Firma kennt, bildet das nicht ab — die Folge sind geteilte Zugangsdaten, und damit fällt die Nachvollziehbarkeit weg. Die Lösung ist ein Firmenkonto mit Rollen: eine Firma, mehrere Personen, unterschiedliche Rechte.

freigaberegeln.json
{
  "firma": "Musterbau GmbH",
  "kundengruppe": "b2b-geprueft",
  "rollen": [
    { "person": "einkauf@musterbau.invalid", "rechte": ["warenkorb", "bestellen"], "limit_netto": 2500 },
    { "person": "werkstatt@musterbau.invalid", "rechte": ["warenkorb"], "limit_netto": 0 },
    { "person": "leitung@musterbau.invalid", "rechte": ["warenkorb", "bestellen", "freigeben"], "limit_netto": null }
  ],
  "freigabe": {
    "ab_netto": 2500,
    "pflichtfelder": ["bestellnummer", "kostenstelle"],
    "benachrichtigung": "leitung@musterbau.invalid"
  },
  "lieferadressen": ["Zentrallager", "Baustelle Nord", "Baustelle Süd"]
}

Der Ausschnitt zeigt das Prinzip: Rechte hängen an der Person, das Limit an der Rolle, die Freigabe an einem Schwellenwert. Ein Warenkorb über der hinterlegten Netto-Schwelle geht nicht direkt in die Bestellung, sondern an die Freigabe — mit Bestellnummer und Kostenstelle, weil diese Felder später in der Buchhaltung des Kunden gebraucht werden. Wichtig ist, dass der Warenkorb in diesem Zustand für alle Beteiligten sichtbar bleibt und nicht in einer Mail verschwindet. Warum ein wartender Warenkorb sonst zum Abbruch wird, zeigt Warenkorbabbrüche im Onlineshop gezielt reduzieren.

  1. Der Besteller legt den Warenkorb an und reicht ihn mit einem Klick zur Freigabe ein.
  2. Der Freigeber sieht Positionen, Preise, Bestellnummer und Kostenstelle in einer einzigen Ansicht.
  3. Rückfragen laufen als Kommentar am Vorgang statt in einer getrennten Mail-Kette.
  4. Nach der Freigabe wird die Bestellung ausgelöst; beide Seiten erhalten dieselbe Bestätigung.
  5. Der Vorgang bleibt im Firmenkonto einsehbar, damit eine Nachbestellung auf demselben Warenkorb aufsetzen kann.

Freigaben sind auch ein Sicherheitsthema

Geteilte Zugangsdaten sind eine der häufigsten Ursachen dafür, dass sich eine Bestellung im Nachhinein niemandem zuordnen lässt. Ein Firmenkonto mit eigenen Zugängen je Person löst das nebenbei mit. Wer Zugänge und Rechte grundsätzlich sortieren möchte, findet den größeren Rahmen in Wem gehört Ihre Website? Domain, Zugänge und Rechte.

Rechnungsangaben, Reverse-Charge und die innergemeinschaftliche Lieferung

Die Rechnung ist im Geschäftskundengeschäft ein Dokument mit Pflichtinhalt. § 14 Absatz 4 UStG zählt die Pflichtangaben in den Nummern 1 bis 10 auf, darunter den anzuwendenden Steuersatz und den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag — oder, im Fall einer Steuerbefreiung, einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt. Genau an diesem Hinweis scheitert ein Shop ohne Kundengruppenlogik, denn er kennt nur einen einzigen Rechnungstext.

Drei Fälle sind zu trennen. Bei einer Lieferung an einen inländischen Geschäftskunden weist die Rechnung die Umsatzsteuer aus. Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat bleibt die Lieferung steuerfrei, sofern der Abnehmer eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet hat; in der Rechnung sind dann die Nummern beider Seiten anzugeben (§ 14a Absatz 3 Satz 2 UStG). Und erbringt ein Unternehmer eine Leistung, für die der Leistungsempfänger nach § 13b Absatz 5 UStG die Steuer schuldet, gehört die Angabe zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers in die Rechnung.

Führt der Unternehmer eine Leistung im Sinne des § 13b Absatz 2 aus, für die der Leistungsempfänger nach § 13b Absatz 5 die Steuer schuldet, ist er zur Ausstellung einer Rechnung mit der Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ verpflichtet; Absatz 1 bleibt unberührt.

§ 14a Absatz 5 Satz 1 Umsatzsteuergesetz

Für den Shop bedeutet das drei Rechnungsvorlagen statt einer, ausgewählt über Kundengruppe, Sitz des Kunden und Prüfergebnis der Nummer — und nicht über ein Häkchen, das jemand von Hand setzt. Es bedeutet außerdem, dass das Prüfergebnis zum Zeitpunkt der Bestellung gespeichert wird und nicht nur der jeweils aktuelle Stand: Wird eine Nummer ein Jahr später ungültig, muss die alte Rechnung trotzdem erklärbar bleiben. Welche Pflichtangaben zusätzlich am Artikel selbst hängen, steht in GPSR und neues ProdSG: Pflichtangaben im Onlineshop.

Was im Geschäftsverkehr anders gilt als gegenüber Verbrauchern

Ein Geschäftskundenbereich entlastet an einigen Stellen, an denen das Verbrauchergeschäft streng ist, und belastet an anderen. Die Vorschriften über Verbraucherverträge, zu denen im Fernabsatz auch das Widerrufsrecht gehört, sind nach § 312 Absatz 1 BGB auf Verbraucherverträge anzuwenden. Zwischen Unternehmen greifen sie nicht; was zurückgenommen wird, ist eine Frage des Vertrags und der Kulanz. Umgekehrt finden § 305 Absatz 2 und 3, § 308 Nummer 1, 2 bis 9 und § 309 BGB nach § 310 Absatz 1 Satz 1 BGB keine Anwendung auf Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern — das schafft Spielraum, nimmt aber weder § 308 Nummer 1a und 1b, die Zahlungs- und Abnahmefristen betreffen, noch die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB aus. Welche Pflichtangaben davon unberührt bleiben, steht in Impressumspflicht 2026: Pflichtangaben auf der Website.

  • Rücknahmeregeln zwischen Unternehmen gehören in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht in eine Widerrufsbelehrung nach Verbraucherrecht.
  • Beim beiderseitigen Handelskauf hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und einen Mangel unverzüglich anzuzeigen (§ 377 Absatz 1 HGB).
  • Unterlässt der Käufer die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, sofern der Mangel bei der Untersuchung erkennbar war (§ 377 Absatz 2 HGB).
  • § 309 BGB und § 308 Nummer 1, 2 bis 9 BGB finden gegenüber Unternehmern keine Anwendung (§ 310 Absatz 1 Satz 1 BGB); § 308 Nummer 1a und 1b zu Zahlungs- und Abnahmefristen sowie die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB bleiben bestehen.
  • Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die Pauschale von 40 Euro gehören in die Zahlungsbedingungen (§ 288 Absatz 2 und 5 BGB).
  • Die Preisangabenverordnung betrifft das Verhältnis zu Verbrauchern (§ 1 Absatz 1 PAngV) — im gemischten Shop bleibt der Bruttopreis deshalb der Endpreis.

Zwei Rechtstexte statt eines Kompromisses

Ein Shop mit Verbraucher- und Geschäftskundenbereich braucht Allgemeine Geschäftsbedingungen, die beide Fälle trennen, und einen Bestellweg, der den passenden Text einblendet. Ein einziger Text, der beides irgendwie abdeckt, ist erfahrungsgemäß der Text, der im Streitfall zu keiner der beiden Seiten passt. Die Prüfung dieser Texte gehört in die anwaltliche Beratung des Betriebs und nicht in die Shop-Konfiguration.

Was das für einen mittelständischen Betrieb bedeutet

Der Aufbau eines Geschäftskundenbereichs ist in erster Linie Datenarbeit: Kundengruppen definieren, Preislisten aus der Warenwirtschaft übernehmen, Prüfergebnisse speichern, Rollen im Firmenkonto anlegen. Der sichtbare Teil — Nettopreis statt Bruttopreis, ein zusätzliches Feld im Bestellweg — ist der kleinere. Deshalb lohnt es sich, vor dem ersten Entwurf drei Fragen zu beantworten: Welche Kunden kaufen zu welchen Preisen? Wer darf bei diesen Kunden bestellen? Und welche dieser Daten liegen schon strukturiert in der Warenwirtschaft?

Wir bauen solche Shops mit Shopware in der Community Edition: Kundengruppen und Preislisten einrichten, Netto- und Bruttodarstellung sauber trennen, Registrierung mit Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungskauf mit Zahlungsziel, Bestellfreigaben als Option mit Ihrer Shopware-Lizenz, Übernahme der Artikeldaten aus der vorhandenen Warenwirtschaft. Wie ein solcher Shop aufgesetzt wird und woran der Aufwand hängt, steht auf der Seite zum Onlineshop; die laufende Pflege danach — Updates, Sicherheitsstände, Anpassungen an der Preisstruktur — beschreibt die Website-Betreuung.

Der nächste Schritt

Wenn Sie überlegen, den vorhandenen Shop um einen Geschäftskundenbereich zu erweitern oder einen neuen aufzusetzen: Bringen Sie Ihre Preisstruktur und einen Auszug aus der Warenwirtschaft mit. Damit lässt sich in einem Gespräch klären, ob Kundengruppen und Preislisten ausreichen oder ob zuerst an der Datenpflege gearbeitet werden muss. Der Einstieg führt über eine kurze Bestandsaufnahme im Erstgespräch.
Dieser Artikel basiert auf Daten aus: Eurostat („E-commerce statistics“, Datenstand Februar 2026), Preisangabenverordnung, Umsatzsteuergesetz, Bürgerliches Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch (gesetze-im-internet.de).

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